Unser Tipp
Verschenken Sie keine Zeit und vorallem Geld
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und Muße - bei diesem Thema der Versicherung können Sie einerseits beim gewissenhaften Vergleich sparen. Andererseits können Sie im Schadensfalle wirklich profitieren, wenn Sie vorher ordentlich verglichen haben. :: weiterlesen
Gut vorher verglichen?

Leistungen vergleichen
Einmal eine Hausratversicherung abgeschlossen - dann fühlt man sich wohl und sicher. Doch: Was ist die tatsächliche Leistung meiner Hausrat? Wie hoch war nochmal meine Versicherungssume? :: weiterlesen
Schadensfall - was nun?
Bei einem Schadensfall hat der Versicherte die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Brand muss sofort die Feuerwehr benachrichtigt werden und wenn es möglich ist sollte der Versicherte versuchen den Brand einzudämmen oder zu löschen.
Bei einem Wasserschaden sollte der Versicherte den Haupthahn direkt abstellen, so dass kein weiteres Wasser austreten kann
Bei einem Einbruch Diebstahl oder Raub ist die Polizei sofort zu benachrichtigen. Gestohlene EC-Karten, Kreditkarten und auch Sparbücher müssen unverzüglich gesperrt werden.
Der Polizei ist direkt mitzuteilen welche Gegenstände entwendet wurden. Wurden Fenster oder auch Türen beschädigt so müssen diese provisorisch einbruchssicher gemacht werden, damit kein weiterer Schaden entstehen kann.
Der Versicherung muss unverzüglich eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen zugeschickt werden. Ist ein Einbruch Diebstahl aufgrund einer grobfährlässigen Handlung geschehen, wie zum Beispiel offen stehende Wohnungstür bei Abwesenheit, so zahlen die Versicherungen in der Regel nichts für den Schaden.
Alle Schäden müssen unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden.
Am besten informiert man die Versicherungsgesellschaft direkt telefonisch und reicht danach die schriftliche Schadensmeldung ein. Bei der Schadensmeldung sollten auch alle vorhandenen Belege für die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände beigefügt werden.